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Einfache Melderegisterauskunft im Internet

Seit dem 01. Februar 2003 ist es den Gemeinden in Bayern möglich, Melderegisterauskünfte über das Internet zu erteilen.
Von dieser Möglichkeit macht auch die Gemeinde Altdorf seit Mai 2003 Gebrauch.

Die Daten werden dabei bei der Übertragung verschlüsselt und der Auskunftssuchende wird mittels einer Transaktionsnummer registriert.

Die Online-Auskunft wird dabei unter den gleichen Voraussetzungen wie die bisherige Auskunft auf Papier erteilt.

Die Bürger haben das Recht, der Online-Auskunft zu widersprechen. Falls sie von Ihrem Widerspruchsrecht Gebrauch machen möchten, müssten Sie dies dem Einwohnermeldeamt schriftlich oder per E-Mail mitteilen. Sie können aber auch den Online-Antrag für Ihren Widerspruch nutzen.

Weitere Informationen finden sie auch in unserem virtuellen Bürgerbüro

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