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Parkordnung am Landratsamt Landshut nebst Kreiskrankenhaus Achdorf
Die Parkplatz-Situation rund um das Landratsamt Landshut ist seit langem sehr schwierig. Zu Stoßzeiten, wenn besonders viele Besucher im Landratsamt, im Krankenhaus Landshut-Achdorf und im Ärztehaus Achdorf etwas zu erledigen haben, ist oft weit und breit kein freier Parkplatz mehr zu finden. Aus diesem Grund wurde das gesamte Areal um das Landratsamt Landshut samt dem Parkhaus (Tiefgarage und Parkdeck) am 01. Januar 2010 zu einer Kurzparkzone. Das bedeutet, dass die Parkzeit auf drei Stunden begrenzt ist und die Parkplatz-Benutzer die Ankunftszeit mittels einer Parkscheibe für die Kontrolleure der städtischen Verkehrsüberwachung dokumentieren müssen. Für Besucher, die einen längeren Termin im Krankenhaus Landshut-Achdorf oder im Ärztehaus haben (Beispiel: ganztägige Untersuchung / Behandlung), gibt es so genannte Tages-Parktickets. Sie sind an der Pforte des Achdorfer Krankenhauses oder an den Rezeptionen der Arztpraxen erhältlich. Eine ähnliche Regelung gilt für Patienten, die mehrere Tage im Achdorfer Krankenhaus stationär behandelt werden.
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