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Nordumfahrung Altdorf
Ende letzten Jahres kam wieder Bewegung in die Sache Nordumfahrung, nachdem der Anwalt das Klageverfahren für erledigt erklärte und der Bayerische Verwaltungsgerichtshof beschloss, das Verfahren einzustellen. Voraussetzung für die wirksame Anordnung des notwendigen Verfahrens zur Unternehmensflurbereinigung war der freihändige Grunderwerb durch den Landkreis Landshut als Enteignungsbegünstigter.
Zwischenzeitlich haben von zehn Grundstücksbesitzern im Trassenverlauf sechs Eigentümer ihre Flächen bereits abgetreten. Bei einem Eigentümer steht die Verbriefung kurz bevor. Mit den weiteren drei Grundeigentümern (wobei bei einer Familie mit zwei Eigentümern der Grundstücke zu verhandeln ist) werden derzeit durch das „Amt für ländliche Entwicklung“ Tauschverhandlungen geführt bzw. die dafür notwendigen Vorbereitungen getroffen. Der Landkreis Landshut beabsichtigt, noch in diesem Jahr den Brückenbau bei der Gstaudacher Straße zu erstellen und für die archäologischen Unter-suchungen den Bodenabtrag durchzuführen.
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