|
Aktuelle
Informationen zum Geothermieprojekt
Mindestabnahme
Am 08.12.2011 wurde
durch den ALKOM-Verwaltungsrat beschlossen, dass die Mindestabnahmeregelung im
§ 16 des Fernwärmeliefervertrages und die zugehörigen Ausgleichszahlungen
im § 6 im Preisblatt außer Kraft gesetzt werden.
Diese Änderung wird
ins Vertragswerk aufgenommen und ist auch für bestehende Verträge gültig.
Sollten Sie wünschen, dass die Änderungen in Ihr bestehendes Vertragswerk eingearbeitet
werden, dann wenden Sie sich bitte an das Geothermieteam im Rathaus (Tel.0871/30313).
Termine zur
Datenerfassung
Bürger, die bereits
ihren "Antrag auf Herstellung eines Anschlusses an das geothermische
Fernwärmenetz Altdorf" abgegeben haben, aber noch nicht bei der
Datenerfassung teilgenommen haben, werden gebeten, sich in nächster Zeit
mit dem Geothermieteam in Verbindung setzen, um einen Erfassungstermin zu vereinbaren.
Aktueller Stand
im Antrags- und Vertragswesen
Erfreulich ist, dass
mittlerweile 883 Anträge auf Herstellung eines Anschlusses an das geothermische
Fernwärmenetz Altdorf bei der Betriebsgesellschaft des Marktes Altdorf eingegangen
sind.
Verzögerung bei
der Vertragserstellung
Durch den hohen und
äußerst positiven Andrang bei der Antragsabgabe im November und Dezember 2011
kommt es im Januar und Februar zu einer Verzögerung bei der Vertragserstellung. Wir bitten
Sie hierfür um Ihr Verständnis. |