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>>Informationen zur Niederschlagswassergebühr

Ermittlung von Niederschlagswassergebühr:

Die Ermittlung der Gebühr erfolgt nach der reduzierten Fläche (reduzierte Fläche = Grundbuchfläche x Gebietsabflussbeiwert).

Es wird vermutet, dass aus dieser pauschalierten Fläche das Niederschlagswasser in den Kanal eingeleitet wird oder abfließt.

Berechnungsbeispiel einer Bemessungsgrundlage:

Grundbuchfläche: 3.000 m²

Gebietsabflussbeiwert: 0,50 (aus Gebietsabflussbeiwertskarte)

= reduzierte Fläche: 1.500 m²

Die „Vermutungsfläche“ kann widerlegt werden, wenn nachgewiesen wird, dass die tatsächlich bebaute und befestigte Fläche von der aus Niederschlagswasser in den Kanal eingeleitet wird oder abfließt, um mindestens 20 % oder um mindestens 400 m² von der reduzierten Fläche abweicht (Nachweis = Antrag auf Einzelveranlagung).

Bei Sickerschacht mit Überlauf sind pro m³ Stauraum (von der Sohle bis zum Überlauf) 25 m² von der reduzierten Fläche oder tatsächlich abflusswirksamen Fläche abzuziehen.

Die Niederschlagswassergebühr beträgt 0,27 € pro m² pro Jahr.

Die maßgebliche Fläche bleibt auch für künftige Veranlagungszeiträume Gebührenmaßstab, bis sich die Grundstücksverhältnisse ändern.

Änderungen der maßgeblichen Flächen hat der Gebührenschuldner unaufgefordert bekannt zu geben!

Veranlagungszeitraum ist das Kalenderjahr.

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