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>>Abzug bei den Kanalgebühren bei Einbau eines Gartenzählers

Für Bürger die große Mengen Frischwasser für die Gartenbewässerung verbrauchen, besteht die Möglichkeit, diese bei der Kanalabrechnung abziehen zu lassen. Voraussetzung hierfür ist der Nachweis mittels Wasserzähler, der allerdings geeicht sein muss. Die Kosten hierfür hat der Gebührenpflichtige selbst zu tragen.

Für den Verbrauch der jährlich ersten 20 cbm muss bezahlt werden, für die darüberliegende Wassermenge ist ein Abzug möglich.

Der Einbau des Zählers ist der Marktverwaltung  unter Angabe von Einbaudatum, Zählernummer und Ablauf der Eichung anzuzeigen.

                                              Download Meldung über den Einbau

Download Meldung über den Zählerstand

Der Gebührenpflichtige muss der Gemeinde jährlich vor Erstellung der jeweiligen Kanalabrechnung den Stand des Gartenzählers bis spätestens 31.Januar des Folgejahres schriftlich mitteilen. Nur so ist eine Berücksichtigung bei der Kanalabrechnung möglich.

Der Markt  Altdorf steht es jederzeit offen, eine Nachprüfung der gemachten Angaben vorzunehmen.

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